Vidimierte Register für Internet-Arbeitsplätze
Das Gesetz Nr. 155 vom 31. Juli 2005 (D.M. vom 16. August 2005) sieht unter anderem vor, dass jede öffentlich zugängliche Bibliothek, die über einen Internetzugang für Benutzer verfügt, ein von der Quästur vidimiertes Register führen muss, in dem die Personalien des Internetnutzers sowie Datum und Uhrzeit festgehalten werden müssen.
In enger Zusammenarbeit zwischen der Quästur, dem italienischen und dem deutschen Amt für Bibliotheken und dem BVS wurde ein Register ausgearbeitet, das auf der einen Seite den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und auf der anderen Seite einen für die Bibliotheken praktikablen Weg der Verwaltung aufzeigt.
Die vidimierten Register sind Anfang des Jahres von der Quästur erstellt worden und im April vom Amt für Bibliotheken und Lesen an all diejenigen Bibliotheken verschickt worden, die in der Jahresstatistik angegeben haben, dass sie über öffentlich zugängliche Internet-Arbeitsplätze verfügen.
Alle bisher benutzten Register sind ab sofort durch die vidimierten Register zu ersetzen. Sollte eine Bibliothek in der Zukunft einen öffentlich zugänglichen Internetdienst anbieten wollen, ist ein vidimiertes Register beim Amt für Bibliotheken und Lesen zu beantragen.
Ebenso muss im Amt für Bibliotheken und Lesen rechtzeitig gemeldet werden, sobald ein vidimiertes Register voll ist, so dass die Ausstellung eines neuen Exemplars bei der Quästur beantragt werden kann. Bis zum Erhalt des neuen Registers muss notfalls eine eigene analoge Liste mit den Internetnutzern geführt werden.
Wer mehr als drei öffentlich zugängliche Internet-Arbeitsplätze anbietet, muss außerdem ein Softwareprogramm zur Verwaltung der Daten einsetzen.
Lizenz für Internet-Arbeitsplätze
Seit Herausgabe des neuen Dekretes zur Terrorismusbekämpfung (Nr. 144 v. 27.07.2005) hat sich eine angeregte Diskussion in Hinsicht auf öffentlich zugängliche Internet-Arbeitsplätze in Bibliotheken entfacht. Der BVS hat diese aufmerksam verfolgt und sich um Klärung bemüht.
Um für die Bibliotheken bürokratische Erleichterungen zu erreichen, sind das italienische Amt für Bibliotheken und Weiterbildung, das deutsche Amt für Bibliotheken und Lesen sowie der Bibliotheksverband Südtirol gemeinsam vorgegangen. In Gesprächen zwischen der Quästur von Bozen und Dr. Lampis, dem Direktor der italienischen Kulturabteilung, konnte folgendes Ergebnis erreicht werden:
Die beiden genannten Ämter haben termingerecht bei der Quästur eine Lizenz für alle diejenigen Bibliotheken beantragt, die derzeit öffentlich zugängliche Internet-Arbeitsplätze anbieten. Somit kann dieser Dienst von allen Bibliotheken weiterhin angeboten werden. Zukünftig muss von Seiten der Bibliotheken keine diesbezügliche Lizenz mehr beantragt werden.
Fotokopieren in der Bibliothek
Seit November 2005 gibt es neue urheberrechtlichen Bestimmungen für Fotokopien. Demnach sind so genannte SIAE-Marken auf die Fotokopien zu kleben, die zuvor bei den SIAE-Stellen anzuschaffen wären. Diese Angaben beziehen sich auf ein Abkommen der SIAE mit verschiedenen Berufsverbänden.
Achtung: Die Öffentlichen Bibliotheken sind von diesem Abkommen nicht betroffen! Für die Öffentlichen Bibliotheken gilt weiterhin das Abkommen zwischen SIAE und dem italienischen Gemeindenverband (ANCI), demzufolge die meisten Öffentlichen Bibliotheken in Südtirol von einer Pauschalabgabe für Fotokopiertätigkeit befreit sind. Für die übrigen Bibliotheken gelten jährlich zu entrichtende Pauschalsummen.
Erläuterungen zu diesem Abkommen und den Vordruck der Eigenerklärung zur Befreiung gibt es im Download-Bereich.
Der Vordruck ist nur einmalig auszufüllen und an den BVS zu schicken, was die allermeisten Bibliotheken bereits getan haben.
Sollte die Bibliothek eine Pauschalabgabe entrichten müssen, ist diese bis zum 30. Juni eines jeden Jahres einzuzahlen.
Rechtsbroschüre
Der BVS hat sich in den letzten Jahren intensiv mit der Rechtsthematik in Bibliotheken beschäftigt. Gemeinsam mit Moritz Schwienbacher vom NPO-Büro in Lana wurde eine Rechtsbroschüre ausgearbeitet, die sich in einzelnen Kapiteln mit den Themen "Haftung/Versicherungen", "Datenschutz", "Gebührenverwaltung", "Autorenrechte", "Veranstaltungen" und "Vergütungen" beschäftigt. Die Unterlage entstand in Zusammenarbeit mit dem Gemeindenverband, mit Rechtsexperten, mit Versicherungs- und Steuerfachleuten. Neben Informationstexten enthält sie viele Mustervorlagen, um die Bibliotheksarbeit zu vereinfachen.
Kontaktperson:
Daniel Weger, Tel. 0471 28 57 30 - daniel.weger@bvs.bz.it
Erläuterungen zu Einzelfragen und Formular-Vordrucke gibt es im Download-Bereich